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Der Verein - Satzung

1. Name, Sitz und Zweck des Vereins

1.1 Der Verein führt den Namen Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. (FKSFL e.V.). Er hat seinen Sitz in Leipzig und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

1.2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

1.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

1.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

1.5 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. ist ein eigenständiger, parteiunabhängiger Verein.

1.6 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. versteht sich als Verein von Personen, die sich für Science Fiction-, Horror- und Fantasy-Literatur, sowie andere dem Genre entsprechende Bereiche aus Kunst und Wissenschaft interessieren und die Literatur auf diesen Gebieten fördern wollen.

1.7 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. bietet die Möglichkeit für jeden, sich geistig zu entfalten, entsprechend seiner Talente kreativ tätig zu werden und Eigeninitiative zu entwickeln.

1.8 Mit Lesungen, Diskussionen, Vorträgen und ähnlichem möchte der Verein das kulturelle Leben im Freistaat Sachsen, insbesondere in der Stadt Leipzig bereichern.

1.9 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. fördert durch das Zusammenwirken mit gleichgesinnten Vereinigungen in Deutschland, Europa und außereuropäischen Ländern den kulturellen Austausch zwischen den verschiedenen Nationen, z.B. mit der Durchführung von nationalen und internationalen Conventions (Treffen).

2. Mitgliedschaft

2.1 Mitglieder des Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. können natürliche Personen werden, die ihr 14. Lebensjahr vollendet haben und diese Satzung anerkennen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist, entscheidet dieser in einfacher Mehrheit.

2.2 Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen, zu wählen oder gewählt zu werden.

2.3 Jedes Mitglied hat die Pflicht, seinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

2.4 In der Mitgliederversammlung ist es möglich, mit 2/3 Mehrheit natürliche Personen als Ehrenmitglieder in den Verein aufzunehmen.

2.5 Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Mitgliedbeitrages befreit, haben aber sonst dieselben Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.

2.6 Jedes Mitglied ist berechtigt, schriftlich seine Mitgliedschaft jederzeit zu kündigen, wenn der Beitrag für den vorhergehenden Monat bezahlt wurde. Durch Tod oder durch Ausschluß erlischt ebenfalls die Mitgliedschaft. Über den Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Betroffene hat das Recht, Einspruch in der Mitgliederversammlung einzulegen.

3. Gliederung

3.1 Die Mitglieder bringen ihre Interessen in den Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. ein und realisieren sie durch ihre Mitarbeit in diesem Verein.

3.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im letzten Quartal des Jahres statt. Dazu wird jedes Mitglied mindestens 1 Monat vorher schriftlich eingeladen. Darüber hinaus ist eine Mitgliederversammlung durchzuführen, wenn 1/3 der Mitglieder das fordert. Die Versammlungsbeschlüsse werden durch den Versammlungsleiter und den Protokollführer unterschrieben. Der Protokollführer wird auf der Versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.

3.3 In der Mitgliederversammlung ist der Jahresfinanzbericht vorzulegen.

3.4 Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern des Vereins. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Interessen des Vereins juristisch allein zu vertreten.

3.5 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren in geheimer Abstimmung gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.

3.6 Der Vorstand

  • ist im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Satzung verpflichtet,
  • vertritt die Interessen der Mitglieder,
  • koordiniert, wenn erforderlich gemeinsame Vorhaben,
  • ist in der Hauptversammlung über seine Tätigkeit den Mitgliedern rechenschaftspflichtig.

4. Status, Vertretung im Rechtsverkehr

4.1 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. ist rechtsfähig und hat den Status einer juristischen Person. Er wird rechtlich durch die einzelnen Mitglieder des Vorstandes, die auch alleinvertretungsberechtigt sind, vertreten.

4.2 Im Interesse seiner gemeinnützigen Ziele ist der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. befugt, eigene Publikationen herauszugeben.

4.3 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. strebt eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen und anderen Vereinen an.

4.4 Er bemüht sich um die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit.

5. Finanzielle Mittel

5.1 Die Arbeit des Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. wird finanziert durch Mitgliedsbeiträge, sonstige Einnahmen, Spenden, Fördermittel und durch weitere fördernde Möglichkeiten, die seinen gemeinnützigen Zwecken dienlich sind.

5.2 Der Monatsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen.

5.3 Mitglieder und Ehrenmitglieder erschließen eigenständig weitere Möglichkeiten zur Finanzierung.

6. Auflösung des Vereins

6.1 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. kann sich auf Beschluß der Mitgliederversammlung auflösen. Für diesen Beschluß ist eine Mehrheit von 3/4 der Mitglieder erforderlich.

6.2 Bei Auflösung des Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Kunst und Kultur insbesondere Literatur.

6.3 Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Die Satzung des Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung am 18.06.1997 beschlossen.

Leipzig, den 18.06.1997