Der Verein - Satzung
1. Name, Sitz und Zweck des Vereins
1.1 Der Verein führt den Namen Freundeskreis Science Fiction Leipzig
e.V. (FKSFL e.V.). Er hat seinen Sitz in Leipzig und soll in das Vereinsregister
eingetragen werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
1.2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
1.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
1.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
1.5 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. ist ein eigenständiger,
parteiunabhängiger Verein.
1.6 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. versteht sich als Verein
von Personen, die sich für Science Fiction-, Horror- und Fantasy-Literatur,
sowie andere dem Genre entsprechende Bereiche aus Kunst und Wissenschaft
interessieren und die Literatur auf diesen Gebieten fördern wollen.
1.7 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. bietet die Möglichkeit
für jeden, sich geistig zu entfalten, entsprechend seiner Talente kreativ
tätig zu werden und Eigeninitiative zu entwickeln.
1.8 Mit Lesungen, Diskussionen, Vorträgen und ähnlichem möchte
der Verein das kulturelle Leben im Freistaat Sachsen, insbesondere in der
Stadt Leipzig bereichern.
1.9 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. fördert durch das
Zusammenwirken mit gleichgesinnten Vereinigungen in Deutschland, Europa und
außereuropäischen Ländern den kulturellen Austausch zwischen
den verschiedenen Nationen, z.B. mit der Durchführung von nationalen
und internationalen Conventions (Treffen).
2. Mitgliedschaft
2.1 Mitglieder des Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. können
natürliche Personen werden, die ihr 14. Lebensjahr vollendet haben und
diese Satzung anerkennen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag, der
an den Vorstand zu richten ist, entscheidet dieser in einfacher Mehrheit.
2.2 Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen, zu wählen
oder gewählt zu werden.
2.3 Jedes Mitglied hat die Pflicht, seinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
2.4 In der Mitgliederversammlung ist es möglich, mit 2/3 Mehrheit
natürliche Personen als Ehrenmitglieder in den Verein aufzunehmen.
2.5 Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Mitgliedbeitrages befreit,
haben aber sonst dieselben Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.
2.6 Jedes Mitglied ist berechtigt, schriftlich seine Mitgliedschaft jederzeit
zu kündigen, wenn der Beitrag für den vorhergehenden Monat bezahlt
wurde. Durch Tod oder durch Ausschluß erlischt ebenfalls die
Mitgliedschaft. Über den Ausschluß entscheidet die
Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Betroffene hat das Recht, Einspruch
in der Mitgliederversammlung einzulegen.
3. Gliederung
3.1 Die Mitglieder bringen ihre Interessen in den Freundeskreis Science Fiction
Leipzig e.V. ein und realisieren sie durch ihre Mitarbeit in diesem Verein.
3.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst
im letzten Quartal des Jahres statt. Dazu wird jedes Mitglied mindestens
1 Monat vorher schriftlich eingeladen. Darüber hinaus ist eine
Mitgliederversammlung durchzuführen, wenn 1/3 der Mitglieder das fordert.
Die Versammlungsbeschlüsse werden durch den Versammlungsleiter und den
Protokollführer unterschrieben. Der Protokollführer wird auf der
Versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.
3.3 In der Mitgliederversammlung ist der Jahresfinanzbericht vorzulegen.
3.4 Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern des Vereins. Jedes Vorstandsmitglied
ist berechtigt, die Interessen des Vereins juristisch allein zu vertreten.
3.5 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei
Jahren in geheimer Abstimmung gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf
der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
3.6 Der Vorstand
-
ist im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Satzung
verpflichtet,
-
vertritt die Interessen der Mitglieder,
-
koordiniert, wenn erforderlich gemeinsame Vorhaben,
-
ist in der Hauptversammlung über seine Tätigkeit den Mitgliedern
rechenschaftspflichtig.
4. Status, Vertretung im Rechtsverkehr
4.1 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. ist rechtsfähig und
hat den Status einer juristischen Person. Er wird rechtlich durch die einzelnen
Mitglieder des Vorstandes, die auch alleinvertretungsberechtigt sind, vertreten.
4.2 Im Interesse seiner gemeinnützigen Ziele ist der Freundeskreis Science
Fiction Leipzig e.V. befugt, eigene Publikationen herauszugeben.
4.3 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. strebt eine enge
Zusammenarbeit mit Einrichtungen und anderen Vereinen an.
4.4 Er bemüht sich um die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit.
5. Finanzielle Mittel
5.1 Die Arbeit des Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. wird finanziert
durch Mitgliedsbeiträge, sonstige Einnahmen, Spenden, Fördermittel
und durch weitere fördernde Möglichkeiten, die seinen
gemeinnützigen Zwecken dienlich sind.
5.2 Der Monatsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit
beschlossen.
5.3 Mitglieder und Ehrenmitglieder erschließen eigenständig weitere
Möglichkeiten zur Finanzierung.
6. Auflösung des Vereins
6.1 Der Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. kann sich auf Beschluß
der Mitgliederversammlung auflösen. Für diesen Beschluß ist
eine Mehrheit von 3/4 der Mitglieder erforderlich.
6.2 Bei Auflösung des Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für
Kunst und Kultur insbesondere Literatur.
6.3 Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens
dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Die Satzung des Freundeskreis Science Fiction Leipzig e.V. wurde auf der
Mitgliederversammlung am 18.06.1997 beschlossen.
Leipzig, den 18.06.1997